Strompreisbremse ist ausgelaufen — was Geschäftskunden jetzt sofort tun müssen
Die staatliche Preisbremse für Strom und Gas ist Ende 2025 ausgelaufen. Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Ohne aktiven Wechsel zahlen Unternehmen seit Januar 2026 oft 25–40 % zu viel. Hier sind die 5 Schritte, die Sie diese Woche gehen sollten.
Die Lage in Zahlen
Was war die Strompreisbremse — und was ist jetzt anders?
Die Strom- und Gaspreisbremse (offiziell: Strompreisbremsegesetz, kurz StromPBG) wurde Anfang 2023 als Reaktion auf die explodierenden Energiepreise eingeführt. Sie deckelte den Preis für einen Großteil des Verbrauchs auf gesetzlich festgelegte Brutto-Werte — für Haushalts- und Gewerbekunden mit unterschiedlichen Schwellen.
Die Bremse lief endgültig zum 31. Dezember 2025 aus. Seit dem 1. Januar 2026 zahlen alle Verbraucher wieder den vollen Vertragspreis — und das trifft besonders Geschäftskunden hart, die nicht aktiv ihren Tarif geprüft haben.
Strom-Großhandelspreis Day-Ahead, Deutschland (EUR/MWh)
Quelle: EPEX-SPOT / BNetzA · Quartalsmittel, jeweils Brutto
Gewerbekunden mit überteuertem Vertrag (Q1 2026)
Stichprobe BNetzA — 2.400 Marktlokationen
Der Grund ist meistens einfach: Viele Verträge wurden 2022/2023 zu Notpreisen abgeschlossen oder sind durch die Bremsen-Logik in dieser Zeit nicht aktiv hinterfragt worden. Heute, wo der Großhandelspreis für Strom und Gas wieder deutlich gesunken ist, gibt es keinen Grund mehr für diese Notfall-Konditionen.
Schritt 1: Letzte Jahresabrechnung prüfen
Holen Sie Ihre letzte Strom- und Gas-Jahresabrechnung raus (typischerweise im Januar oder Februar bekommen). Schauen Sie sich folgende Posten an:
- Arbeitspreis netto in ct/kWh — das ist Ihr realer Preis pro Kilowattstunde
- Grundpreis pro Monat — wird oft unterschätzt, kann bei kleinem Verbrauch dominieren
- Vertragslaufzeit — meist auf der ersten oder letzten Seite
- Preisanpassungsklauseln — falls Ihr Preis variabel ist
Was Gewerbekunden tatsächlich zahlen — Mai 2026
Arbeitspreis netto in ct/kWh · Auswertung 2.400 Marktlokationen, Verbrauch 25.000 kWh
Schritt 2: Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist klären
Viele Geschäftsführer denken: „Wir sind noch im Vertrag, da können wir nichts machen." Das ist in 90 % der Fälle falsch. Die meisten Gewerbestrom-Verträge haben:
- Erstlaufzeit 12 oder 24 Monate ab Lieferbeginn
- Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt
- Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen über 10 %
Praxis-Tipp: Wenn Ihr Vertrag in den nächsten 6–12 Monaten ausläuft, können Sie schon jetzt einen neuen Tarif buchen, der automatisch zum Ablauf des alten greift. Sie sichern sich die heutigen — günstigeren — Preise, ohne den alten Vertrag brechen zu müssen.
Schritt 3: Markt-Vergleich starten
Jetzt kommt der Teil, den die meisten Geschäftsführer falsch machen: Sie holen ein einziges Angebot ein — meist vom Stadtwerk oder einem zufälligen Anbieter — und schließen ab. Dabei ist der Preisunterschied zwischen dem teuersten und dem günstigsten verfügbaren Tarif oft 40 % oder mehr.
Was Sie tun sollten:
- Mindestens 5–7 Anbieter einholen — möglichst nicht alle vom selben Tarifrechner (die zeigen oft nur affiliate-vergütete Tarife)
- Auf Netto-Arbeitspreis + Grundpreis normalisieren, NICHT auf Brutto-Jahreskosten (die hängen vom Verbrauch ab)
- Preisgarantie beachten: 12 / 24 / 36 Monate auf den Energieanteil
- Vertragsbedingungen lesen: Sonderkündigung, Bonus-Falle (Boni werden oft erst nach 12 Monaten ausgezahlt)
Beispielrechnung: Bäckerei in Berlin, 40.000 kWh/Jahr
Echte Zahlen aus unserer Kostenanalyse, anonymisiert
| Alt-Vertrag (2022) | Neuer Tarif (Mai 2026) | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis netto (ct/kWh) | 27,4 | 17,8 | −35 % |
| Grundpreis (€/Monat) | 14,80 | 9,90 | −33 % |
| Jahreskosten netto | 11.137 € | 7.239 € | −3.898 € |
| Vertragslaufzeit | 12 Mon. (autom. Verl.) | 24 Mon. mit Preisgarantie | ✓ |
Schritt 4: Sonderkonditionen verhandeln lassen
Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh Strom oder 40.000 kWh Gas bewegen Sie sich nicht mehr im Standardtarif-Bereich. Hier wird individuell verhandelt — und gute Energiemakler holen für Sie 5–15 % mehr Ersparnis als ein reiner Online-Vergleich.
Wonach Sie fragen sollten:
- Lastgang-Analyse: Bei RLM-Pflicht (ab 100.000 kWh) zwingend, aber auch darunter sinnvoll, wenn Sie auffällige Verbrauchsspitzen haben
- Filial-Rahmenvertrag: Mehrere Marktlokationen unter einem Vertrag — eine Rechnung, einheitliche Konditionen
- Bündel-Konditionen Strom + Gas: Oft 3–5 % zusätzlicher Rabatt, manchmal aber auch teurer als 2 separate Verträge — prüfen lassen
- ESG / Biogas-Anteil: Für CSRD-pflichtige Mittelständler ab 2025 wichtig — TÜV-zertifiziert mit Herkunftsnachweis
Schritt 5: Sauber wechseln — ohne Versorgungsunterbrechung
Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, läuft der Wechsel gesetzlich geregelt ab. Was Sie wissen sollten:
Die 5-Schritte-Übersicht (von der Analyse zum Wechsel)
Abrechnung prüfen
Arbeitspreis & Grundpreis aus der letzten Jahresrechnung herausziehen.
5 MinLaufzeit klären
Vertragsende & Kündigungsfrist identifizieren — auch für Vorausbuchung wichtig.
5 MinMarkt-Vergleich
5–7 Anbieter einholen, auf Netto-Arbeitspreis normalisieren, Preisgarantie checken.
15 MinSonderkalkulation
Ab 50.000 kWh persönliches Angebot anfordern — bringt 5–15 % mehr.
24 hWechseln
Vertrag unterschreiben, Vollmacht erteilen — der neue Anbieter übernimmt alles weitere.
3 Wochen- Keine Versorgungsunterbrechung — der Wechsel passiert auf dem Papier, nicht im Stromkreis
- Kein Techniker-Termin nötig — auch wenn manche Anbieter Ihnen das einreden wollen
- Kündigung übernimmt der neue Versorger (Bedingung: Sie geben Vollmacht)
- Ablesung beim Wechsel erfolgt durch den Netzbetreiber automatisch
Der Wechsel-Vorgang dauert nach Kündigung des Altvertrags maximal 3 Wochen. Sie können in dieser Zeit weiter Strom und Gas verbrauchen wie immer.
Häufige Einwände — und warum sie nicht gelten
„Wir haben einen Stammkundenrabatt beim Stadtwerk." — Stammkundenrabatte sind in 70 % der Fälle ein Marketing-Argument. Der reine Arbeitspreis ist trotzdem deutlich höher als bei alternativen Anbietern. Lassen Sie sich nicht von 5 % Rabatt auf einen 30 % zu teuren Tarif blenden.
„Bei Discount-Anbietern hatten wir 2022 eine Pleite." — Berechtigte Sorge. Heute prüfen wir Anbieter nach Bonität, Eigenkapitalquote, BAFA-Zulassung und Liefersicherheit. Die ‚Billigheimer von 2021/2022‘ sind weg vom Markt — die jetzigen Anbieter sind regulatorisch durchleuchtet.
„Wir haben keine Zeit für einen Wechsel." — Genau das ist der größte Kostenpunkt. Ein 30-Minuten-Termin spart Ihrem Unternehmen oft vier- bis fünfstellig pro Jahr. Das ist eine der besten Stundenlöhne, die ein Geschäftsführer je verdienen kann.