Abschlag
Monatliche Vorauszahlung an den Energieversorger, berechnet auf Basis Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich mit der Jahresendabrechnung.
Von Arbeitspreis bis Zweitarifzähler: alle wichtigen Begriffe rund um Strom- und Gastarife, Anbieterwechsel und Smart Meter – verständlich erklärt für Verbraucher in Deutschland.
Monatliche Vorauszahlung an den Energieversorger, berechnet auf Basis Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich mit der Jahresendabrechnung.
Vertragliche Grundlagen zwischen Energieanbieter und Kunde. Enthalten Kündigungsfristen, Preisanpassungs-Klauseln, Garantien und Zahlungsmodalitäten. Sollten vor Vertragsabschluss immer gelesen werden.
Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh), angegeben in Cent. Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch ergibt den variablen Kostenanteil. Im Tarifrechner gut vergleichbar – aber immer in Kombination mit dem Grundpreis betrachten.
Zusage des Anbieters, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist (oft 30 Tage) die Preisdifferenz erstattet bekommen, falls Sie einen vergleichbaren Tarif günstiger finden. Eine unserer 4 Garantien bei Volt-Gas.
Staatliche Regulierungsbehörde für Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn. Überwacht u. a. Netzentgelte, Anbieterwechsel und Verbraucherschutz im Energiemarkt.
Wechselbonus, der direkt mit Ihrer ersten Jahresrechnung verrechnet wird – Sie sehen ihn als Gutschrift in der Abrechnung. Im Gegensatz zum Wechselbonus entfällt keine 12-monatige Wartezeit.
Bonus, der erst nach 12 Monaten Vertragstreue ausgezahlt wird. Voraussetzung: Sie kündigen den Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Oft höher als der Sofort-Bonus.
Verkauf von erneuerbar erzeugtem Strom direkt am Energiemarkt statt über die feste EEG-Vergütung. Betrifft v. a. Großanlagen ab 100 kW. Für Endverbraucher kaum relevant.
Bis Juli 2022 erhobene Umlage zur Finanzierung erneuerbarer Energien. Wurde abgeschafft und über den Bundeshaushalt finanziert. Heute kein Bestandteil des Strompreises mehr.
Dokument, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes ausweist. Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien Pflicht. Wichtig für die Einschätzung der Heizkosten.
Tarif mit fester Vertragsbindung von typischerweise 12 oder 24 Monaten. Bietet meist eine Preisgarantie und höhere Boni, dafür weniger Flexibilität. Ideal bei stabilen Marktphasen.
Tarif mit kurzer Kündigungsfrist (oft monatlich kündbar). Bietet maximale Flexibilität, dafür meist keine Preisgarantie und geringere Boni. Sinnvoll bei erwartet fallenden Preisen.
Vom Anbieter zugesicherter Preis für einen bestimmten Zeitraum. Schützt vor Preiserhöhungen während der Garantiephase – außer bei Änderungen von Steuern, Umlagen oder gesetzlichen Abgaben.
Monatlicher Festbetrag, den Sie unabhängig vom Verbrauch bezahlen. Deckt Verwaltung, Abrechnung und Messstellenbetrieb. Im Tarifvergleich immer zusammen mit dem Arbeitspreis betrachten.
Der gesetzlich bestimmte Standardanbieter in einem Netzgebiet. Beliefert automatisch alle Haushalte ohne aktiven Energievertrag – meist deutlich teurer als alternative Anbieter. In Berlin z. B. Vattenfall, in München die SWM.
Spezieller, günstiger Stromtarif für elektrische Heizungen wie Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen. Setzt einen separaten oder Zweitarifzähler voraus.
Strompreis für die Hauptverbrauchszeiten, typischerweise Werktage 06-22 Uhr. Höher als der Niedertarif – nur relevant in Verbindung mit einem HT/NT-Zähler.
Internationale Bankkontonummer (22 Stellen in Deutschland, beginnt mit DE). Wird für SEPA-Lastschriften zur Vertragsabrechnung benötigt.
Bei Insolvenz Ihres Energieanbieters übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung – Strom oder Gas fließen ohne Unterbrechung weiter. Da die Grundversorgung teurer ist, lohnt ein zeitnaher Wechsel.
Verbrauch in Kilowattstunden über 12 Monate. Wichtigste Eingabe für den Tarifvergleich. Steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung – oder als Richtwert: 1.500 kWh (Single), 2.500 kWh (Paar), 3.500 kWh (3 Personen).
Abgabe, die Energieversorger an die Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zahlen müssen. Wird auf den Endkunden umgelegt, je nach Gemeindegröße 0,61-2,39 ct/kWh.
Zeit zwischen Kündigungserklärung und Vertragsende. Typisch 4-8 Wochen vor Vertragsablauf. Bei Volt-Gas: wir übernehmen die fristgerechte Kündigung beim Vorversorger kostenlos für Sie.
Maßeinheit für elektrische Energie. 1 kWh entspricht der Energie, die ein 1.000-Watt-Gerät in einer Stunde verbraucht. Wird im Strom- und Gasvertrag als Verbrauchseinheit abgerechnet.
Verbrauchsmuster eines Kunden über Tages- und Jahreszeiten. Standardlastprofile (z. B. H0 für Haushalte, G0 für Gewerbe) werden für die Tarifkalkulation verwendet.
Wechsel des Energieanbieters bei bestehender Belieferung. Dauert 2-4 Wochen, garantiert keine Versorgungslücke, der Netzbetreiber bleibt gleich – Sie wechseln nur den Vertragspartner.
11-stellige eindeutige Identifikationsnummer einer Strom- oder Gas-Entnahmestelle. Steht oft auf der Jahresabrechnung und erleichtert den Anbieterwechsel, da sie die Adresse eindeutig identifiziert.
33-stellige Identifikationsnummer der konkreten Mess-Einrichtung (Zähler). Relevant für die Abrechnung und in Verbindung mit Smart Meter.
Kürzeste Zeit, für die Sie vertraglich gebunden sind. Innerhalb dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Festlaufzeit-Tarifen typisch 12 oder 24 Monate.
Betreibt das lokale Strom- oder Gasnetz und ist für Transport und Messung zuständig. Bleibt bei einem Anbieterwechsel immer derselbe – Sie ändern nur den Vertragspartner für Lieferung und Abrechnung.
Kosten, die der Netzbetreiber für die Nutzung seines Stromnetzes erhebt. Macht ca. 25 % des Strompreises aus und ist regional festgelegt – vom Anbieter unabhängig.
Günstigerer Stromtarif für Nebenzeiten (typisch nachts und am Wochenende). Sinnvoll bei Wärmepumpen, Nachtspeicheröfen oder E-Auto-Ladung mit HT/NT-Zähler.
Klimaneutrales Erdgas – die CO₂-Emissionen werden durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert. Echtes „grünes Gas" durch Biogas-Einspeisung ist selten und teurer.
Strom aus 100 % erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Wind oder Solar. Erkennbar an Zertifikaten wie ok-power-Label, Grüner Strom Label oder TÜV-Zertifizierung. Im Tarifrechner über den Öko-Filter direkt selektierbar.
Anbieter-Zusage, dass Arbeits- und Grundpreis im garantierten Zeitraum stabil bleiben. Ausgenommen sind in der Regel Steuern, Umlagen und gesetzliche Abgaben.
Die in einer natürlichen Energiequelle (Kohle, Gas, Wind, Sonne) gebundene Energie – vor jeder Umwandlung. Wichtige Kennzahl für die Bewertung der Energieeffizienz von Heizsystemen.
Standardisiertes Verfahren zur automatischen Abbuchung im europäischen Zahlungsraum. Benötigt Ihre IBAN und ein SEPA-Mandat. Sie können einer Abbuchung 8 Wochen lang widersprechen.
Intelligenter Strom- oder Gaszähler mit digitaler Datenübertragung. Ermöglicht dynamische Tarife und genaue monatliche Abrechnung. Pflicht-Rollout in Deutschland bis 2032 abgeschlossen.
Bundesweite Verbrauchsteuer von 2,05 ct/kWh (Stand 2026). Macht direkt rund 5 % des Strompreises aus und ist vom Anbieter unabhängig.
Vertraglich vereinbarte Konditionen mit einem Energieanbieter – bestehend aus Arbeitspreis, Grundpreis, Boni, Laufzeit und Preisgarantie.
Verschiedene gesetzliche Aufschläge auf den Strompreis: KWK-Umlage (Förderung Kraft-Wärme-Kopplung), Offshore-Netzumlage, §19 NEV-Umlage, AbLaV-Umlage. Zusammen ca. 1-2 ct/kWh.
Tarif, bei dem Sie den geschätzten Jahresverbrauch im Voraus bezahlen. Bei Insolvenz des Anbieters droht Totalverlust – Verbraucherschützer raten dringend davon ab.
Ihr bisheriger Strom- oder Gasanbieter, von dem Sie zu einem neuen Anbieter wechseln. Bei Volt-Gas übernehmen wir die Kündigung beim Vorversorger für Sie.
Spezieller Stromtarif für E-Auto-Ladestationen zu Hause. Oft mit günstigem Nachtstrom-Preis. Setzt meist einen separaten Zähler voraus.
Günstiger Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpe zur Beheizung. Der Stromnetzbetreiber kann die Wärmepumpe in Spitzenzeiten kurzzeitig drosseln (§14a EnWG).
Eindeutige Nummer auf dem Strom- oder Gaszähler (typisch 8-12 Stellen, oft mit Buchstaben). Wird beim Anbieterwechsel zur Identifikation der Verbrauchsstelle benötigt.
Aktuelle Anzeige auf dem Stromzähler in kWh. Beim Anbieterwechsel oder Umzug wird der Zählerstand abgelesen und festgehalten.
Stromzähler, der den Verbrauch separat für Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten misst. Notwendig für Heizstrom-Tarife und alle Doppeltarif-Modelle.
Vergleichen Sie jetzt alle verfügbaren Strom- und Gastarife für Ihre Region – kostenlos und unverbindlich.
Zum Tarifrechner →