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💼 Kleingewerbe & Selbstständige · Stand August 2026

Gewerbestrom für Kleingewerbe und Selbstständige

Auch kleine Betriebe und Freiberufler können Gewerbetarife nutzen — oft günstiger als der Privattarif und steuerlich absetzbar. Was dafür nötig ist und ab wann es sich rechnet.

💼Kleingewerbe & Freiberufler
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Voraussetzungen

Wer darf Gewerbestrom beziehen?

Voraussetzung ist in der Regel ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit sowie ein betrieblich genutzter Stromanschluss. Der Gewerbeschein bzw. die Freiberuflichkeit ist der Nachweis gegenüber dem Anbieter. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Gewerbetarife abschließen — die Kleinunternehmerregelung schließt einen Gewerbevertrag nicht aus. Ob ein Anbieter zusätzliche Nachweise verlangt, unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Orientierungswerte

Ab wann lohnt sich der Wechsel?

📉

Ab rund 5.000 kWh

Hier zeigen sich erste Staffelvorteile. Ein Vergleich beider Varianten — Gewerbe- und Privattarif — lohnt sich.

Ab rund 10.000 kWh

Gewerbetarife sind in der Regel klar günstiger als vergleichbare Privatkunden-Tarife.

🤝

Ab rund 50.000 kWh

In diesem Bereich lassen sich individuell verhandelte Sonderkonditionen erzielen.

🧾

Unabhängig vom Verbrauch

Die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe wirkt unabhängig von der Höhe des Verbrauchs.

Steuerliche Behandlung

Der Steuervorteil, den viele übersehen

Stromkosten für den betrieblich genutzten Anschluss sind grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer geltend machen — deshalb lohnt für sie der Vergleich auf Netto-Basis. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug sollten dagegen die Bruttokosten vergleichen, weil die Umsatzsteuer für sie ein echter Kostenbestandteil bleibt.

Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab — insbesondere von Rechtsform, Nutzungsanteil und Umsatzsteuerstatus. Klären Sie die Details bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Sonderfall

Homeoffice und gemischte Nutzung

Wer von zu Hause arbeitet, hat meist nur einen Zähler für Wohnung und Arbeitsbereich. Ein reiner Gewerbetarif ist dann in der Regel nicht möglich, weil der Anschluss überwiegend privat genutzt wird.

Der anteilige Stromverbrauch fürs Arbeitszimmer kann aber steuerlich berücksichtigt werden — wie genau, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung. Wer einen separaten Zähler für Werkstatt, Ladenlokal oder Büro hat, kann für diesen Anschluss einen Gewerbetarif abschließen.

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Worauf Kleingewerbe beim Vertrag achten sollten

FAQ · Kleingewerbe

Häufige Fragen von Kleingewerbe und Selbstständigen

Darf ich als Kleingewerbe Gewerbestrom nutzen?

Ja. Voraussetzung ist in der Regel ein angemeldetes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit und ein betrieblich genutzter Stromanschluss. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Gewerbetarife abschließen.

Ab welchem Verbrauch lohnt sich Gewerbestrom?

Erste Vorteile zeigen sich ab etwa 5.000 kWh im Jahr, ab rund 10.000 kWh sind Gewerbetarife in der Regel klar günstiger als Privattarife.

Kann ich Gewerbestrom von der Steuer absetzen?

Stromkosten für den betrieblich genutzten Anschluss sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können zusätzlich die Umsatzsteuer geltend machen. Die konkrete Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Ich arbeite im Homeoffice – geht das?

Bei nur einem Zähler für Wohnung und Arbeitsbereich ist ein reiner Gewerbetarif meist nicht möglich. Mit separatem Zähler für Werkstatt, Laden oder Büro dagegen schon.

Gilt für mich das 14-tägige Widerrufsrecht?

In der Regel nicht: Es schützt Verbraucher, nicht Unternehmer. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfristen deshalb vor Vertragsschluss.

Weiterführend

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