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🏢 Geschäftskunden · 5 Min Lesezeit

Gewerbestrom oder Privatstrom – was gilt für meinen Betrieb?

Viele Selbstständige und kleine Betriebe beziehen Strom noch über einen Privatkundentarif. Wir zeigen, wann sich ein Gewerbetarif rechnet und worauf Sie im Vertrag achten sollten.

Viele Selbstständige und kleine Betriebe beziehen Strom noch über einen Privatkundentarif – schlicht, weil der Vertrag aus der Zeit vor der Gründung stammt oder nie hinterfragt wurde. Je nach Verbrauch kann das teuer sein oder sogar vertraglich unzulässig, weil zahlreiche Privattarife eine gewerbliche Nutzung ausschließen.

Der zentrale Unterschied

Privattarife sind auf Haushaltsverbräuche ausgelegt: relativ gleichmäßige Abnahme, überschaubare Jahresmengen, standardisierte Vertragsbedingungen. Gewerbetarife kalkulieren dagegen mit betrieblichen Lastprofilen – etwa Produktionsspitzen, Schichtbetrieb oder saisonalen Schwankungen. Ab ungefähr 10.000 kWh im Jahr sind Gewerbetarife in der Regel die günstigere Wahl, ab etwa 50.000 kWh sind individuell verhandelte Konditionen üblich.

Preisangaben: netto statt brutto

Bei Gewerbetarifen werden Preise üblicherweise netto ausgewiesen, die Umsatzsteuer kommt hinzu. Beim Vergleich mit Privattarifen – die typischerweise brutto angegeben sind – sollten Sie deshalb unbedingt auf dieselbe Berechnungsbasis achten. Sonst wirken Gewerbetarife auf den ersten Blick deutlich günstiger, als sie im Ergebnis sind.

Weniger Verbraucherschutz

Geschäftskunden gelten rechtlich als Unternehmer. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher gilt hier in der Regel nicht, und Vertragsbedingungen sind freier gestaltbar – etwa bei Laufzeiten, Preisanpassungsklauseln oder Abnahmemengen. Lesen Sie Kündigungsfristen und Laufzeiten deshalb genau und lassen Sie den Vertrag im Zweifel rechtlich prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Was Sie vor dem Wechsel klären sollten

Für ein belastbares Angebot brauchen Sie meist nur wenige Angaben: den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung, die Zählerart (Standardlastprofil oder leistungsgemessen), Laufzeit und Kündigungsfrist des Altvertrags, die Anzahl der Standorte sowie die Frage, ob Strom und Gas gebündelt werden sollen. Wer diese Punkte vorab zusammenstellt, verkürzt den Angebotsprozess deutlich.

Fazit

Bei betrieblicher Nutzung ist ein Gewerbetarif fast immer der passende Rahmen – vertraglich sauber und ab mittleren Verbräuchen auch preislich attraktiver. Holen Sie ein Angebot ein und vergleichen Sie es auf Netto-Basis mit Ihrem aktuellen Vertrag. Einen Einstieg finden Sie in unserer Gewerbe-Übersicht und auf der Seite zu Gewerbestrom.

Häufige Fragen

Ab welchem Verbrauch lohnt sich ein Gewerbetarif?

Ab rund 10.000 kWh im Jahr sind Gewerbetarife meist günstiger als Privatkundentarife. Ab etwa 50.000 kWh werden individuelle Sonderkonditionen üblich.

Gilt für Gewerbekunden das 14-tägige Widerrufsrecht?

In der Regel nicht: Das gesetzliche Widerrufsrecht schützt Verbraucher. Als Unternehmer sollten Sie Laufzeit und Kündigungsfristen daher vor Vertragsschluss genau prüfen.

Sind Gewerbetarife netto oder brutto angegeben?

Üblicherweise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Achten Sie beim Vergleich mit Privattarifen darauf, dieselbe Berechnungsbasis zu verwenden.

Kann ich als Kleingewerbe im Privattarif bleiben?

Bei sehr geringem Verbrauch ist das teils möglich, viele Privattarife schließen gewerbliche Nutzung aber aus. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich.

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