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🔄 Ablauf & Dauer · Stand August 2026

Gewerbestrom wechseln – Ablauf und Dauer

Der Wechsel selbst ist meist in rund zwei Wochen erledigt. Wann die neue Belieferung startet, hängt allerdings davon ab, wie lange Ihr aktueller Vertrag noch läuft. Beides erklären wir hier ehrlich.

~2 WochenWechseldauer
24 hAngebots-Zeit
0 €Kosten für Sie
NettoAusweisung für Gewerbe
Dauer

Wie lange dauert der Wechsel?

Der Wechselvorgang selbst — Kündigung beim Altversorger, Anmeldung beim Netzbetreiber, Umstellung auf den neuen Lieferanten — ist in der Regel in rund zwei Wochen durch. Das ist der Teil, den wir für Sie übernehmen und der zeitlich gut kalkulierbar ist.

Entscheidend für den Starttermin ist aber etwas anderes: wann Sie aus Ihrem Altvertrag herauskommen. Diese beiden Dinge werden häufig verwechselt, und genau daraus entsteht das Missverständnis, jeder Wechsel sei nach zwei Wochen abgeschlossen.

Praktisch gibt es zwei Fälle. Erstens: Sie sind in der Grundversorgung. Dann gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen — hier ist der komplette Wechsel häufig in rund zwei Wochen abgeschlossen, weil sich Kündigungsfrist und Wechselvorgang weitgehend überlagern. Zweitens: Sie haben einen laufenden Liefervertrag. Dann richtet sich der Beginn nach Restlaufzeit und Kündigungsfrist dieses Altvertrags. Der Wechsel dauert dann nicht länger — er startet nur später.

AusgangslageKündigungsfristRealistischer Start
Grundversorgungzwei Wochenmeist rund zwei Wochen
Laufender Vertrag, kündbarlaut Vertragrund zwei Wochen nach Kündigungstermin
Laufender Vertrag, Restlaufzeitzum Laufzeitendezum Ende der Laufzeit
Sonderkündigungsrecht (z. B. Preisanpassung)Frist laut Anschreibenmeist rund zwei Wochen
Neuanschluss / neue Betriebsstätteentfälltzum gewünschten Termin

Angaben als Orientierung, Stand August 2026. Verbindlich ist immer Ihr konkreter Vertrag — wir prüfen Ihre Frist im Rahmen der Kostenanalyse kostenlos.

Vier Schritte

So läuft der Wechsel ab

Der Aufwand auf Ihrer Seite beschränkt sich auf zwei Schritte: Daten nennen und unterschreiben. Den Rest erledigen wir.

📄

1. Kostenanalyse anfordern

Verbrauch und PLZ genügen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot oder eine Sonderkalkulation.

✍️

2. Prüfen und unterschreiben

Sie entscheiden in Ruhe. Erst mit Ihrer Unterschrift passiert etwas.

📮

3. Wir übernehmen den Papierkram

Kündigung beim Altversorger und Anmeldung beim Netzbetreiber erledigen wir für Sie.

4. Belieferung startet

Zum nächstmöglichen Termin, ohne Unterbrechung. Sie merken davon nichts außer der neuen Rechnung.

Voraussetzungen

Kann ich meinen Gewerbestrom einfach wechseln?

Ja. Der Wechsel ist rechtlich unkompliziert und für Sie kostenlos. Sie brauchen im Grunde nur die letzte Jahresabrechnung, um Verbrauch, Zählernummer und Kündigungsfrist zu ermitteln — mehr Unterlagen sind für den Start nicht nötig.

Wichtig ist ein Punkt: Prüfen Sie, ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert. Das ist der häufigste Grund, warum Betriebe zu lange in teuren Verträgen bleiben. Wird die Frist einmal verpasst, läuft der Altvertrag oft ein weiteres Jahr — unabhängig davon, wie gut das neue Angebot gewesen wäre.

Welche Fristen üblich sind und wie eine Kündigung formal richtig aussieht, haben wir hier zusammengefasst: Vertrag kündigen: Fristen und Ablauf.

Messung

Standardlastprofil oder RLM — was ändert sich beim Wechsel?

Bis rund 100.000 kWh Jahresverbrauch wird üblicherweise über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet. Ab etwa 100.000 bis 130.000 kWh baut der Netzbetreiber in der Regel einen RLM-Zähler ein — eine registrierende Leistungsmessung. Typisch ist das bei Produktionsbetrieben und größeren Supermärkten.

Diese Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor, nicht der Lieferant. Sie ist also nichts, was Sie mit einem Anbieterwechsel auslösen oder vermeiden könnten — sie hängt an Ihrer Abnahmestelle und Ihrem Verbrauch.

Für den Wechselvorgang selbst macht die Messart deshalb kaum einen Unterschied. Für die Abrechnung dagegen schon: Bei RLM wird monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet statt über Abschläge mit Jahresrechnung. Mehr dazu unter Industriestrom und im Ratgeber zu Netzentgelten, Lastgang und RLM.

Versorgungssicherheit

Gibt es eine Versorgungsunterbrechung?

Nein. Beim Wechsel ändert sich ausschließlich, wer Ihnen den Strom verkauft und in Rechnung stellt. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben — physisch passiert an Ihrer Abnahmestelle nichts. Niemand kommt vorbei, niemand schaltet etwas ab.

Und selbst wenn beim Wechsel etwas schiefliefe — ein Termin verrutscht, eine Anmeldung verzögert sich —, greift die Ersatzversorgung. Der Strom fließt in jedem Fall weiter. Ein Betrieb steht wegen eines Lieferantenwechsels nicht im Dunkeln.

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FAQ · Gewerbestrom wechseln

Häufige Fragen zum Wechsel

Wie lange dauert ein Gewerbestrom-Wechsel?

Der Wechselvorgang selbst ist in der Regel in rund zwei Wochen abgeschlossen. Wann die neue Belieferung startet, hängt davon ab, wann Sie aus Ihrem bisherigen Vertrag herauskommen.

Kann ich aus der Grundversorgung sofort wechseln?

Die Grundversorgung hat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. In diesem Fall ist der komplette Wechsel häufig in rund zwei Wochen erledigt.

Was passiert, wenn mein Vertrag noch länger läuft?

Dann startet die neue Belieferung zum Ende der Laufzeit. Wir merken uns Ihre Frist vor und leiten den Wechsel rechtzeitig ein, damit sich der Altvertrag nicht automatisch verlängert.

Gibt es eine Versorgungsunterbrechung?

Nein. Es wechselt ausschließlich der Lieferant, nicht die Leitung. Der Betrieb läuft ohne Unterbrechung weiter.

Ab wann bekomme ich einen RLM-Zähler?

Ab etwa 100.000 bis 130.000 kWh Jahresverbrauch baut der Netzbetreiber in der Regel einen RLM-Zähler ein. Abgerechnet wird dann monatlich nach dem tatsächlichen Verbrauch statt über Abschläge. Die Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor.

Was kostet der Wechsel?

Für Sie nichts. Kostenanalyse, Angebot und die gesamte Abwicklung sind kostenlos — vergütet werden wir vom Versorger.

Weiterführend

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