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📊 Geschäftskunden · 6 Min Lesezeit

Netzentgelte, Lastgang und RLM – was Betriebe wissen müssen

Bei Betrieben macht der reine Energiepreis oft nur einen Teil der Rechnung aus – Netzentgelte und die Art der Messung bestimmen einen erheblichen Anteil mit.

Bei Betrieben macht der reine Energiepreis oft nur einen Teil der Rechnung aus – Netzentgelte und die Art der Messung bestimmen einen erheblichen Anteil mit. Wer weiß, wie die eigene Abnahmestelle eingeordnet ist und wie sich der Verbrauch über den Tag verteilt, erkennt Einsparpotenziale, die sich über einen Tarifwechsel allein nicht heben lassen.

SLP und RLM – zwei Welten der Abrechnung

Für kleinere Abnahmestellen gilt in der Regel das Standardlastprofil (SLP): Der Verbrauch wird über ein typisiertes Profil abgebildet, abgerechnet wird der Jahresverbrauch. Bei größeren Abnahmestellen greift die registrierende Leistungsmessung (RLM) – hier wird der Verbrauch in kurzen Intervallen gemessen, üblicherweise viertelstündlich. Der Wechsel in die RLM erfolgt in der Regel oberhalb bestimmter Jahresverbrauchs- bzw. Leistungsschwellen; die genaue Einordnung nimmt der Netzbetreiber vor.

Arbeitspreis, Grundpreis, Leistungspreis

Beim SLP zahlen Sie im Wesentlichen Arbeitspreis (pro kWh) und Grundpreis. Bei RLM kommt ein Leistungspreis hinzu, der sich an der höchsten gemessenen Leistungsspitze orientiert. Eine einzelne Spitze kann sich damit über ein ganzes Abrechnungsjahr auswirken – auch dann, wenn sie nur wenige Minuten gedauert hat.

Warum der Lastgang so wertvoll ist

Die viertelstündlichen Messwerte zeigen, wann welche Anlagen laufen. Daraus lassen sich Leerlaufzeiten, unnötige Grundlast in der Nacht und vermeidbare Spitzen erkennen – oft der schnellste Weg zu geringeren Kosten, noch vor jedem Tarifwechsel.

Lastspitzen glätten

Große Verbraucher zeitlich versetzt starten statt gleichzeitig, Anlaufvorgänge entzerren, Prozesse mit hoher Leistung in verbrauchsarme Zeiten verschieben: Bereits organisatorische Maßnahmen ohne Investition können die gemessene Spitzenleistung spürbar senken.

Netzentgelte sind regional verschieden

Netzentgelte werden vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben und unterscheiden sich je nach Netzgebiet deutlich. Beim Anbieterwechsel ändern sie sich nicht – sparen lässt sich beim Energieanteil und über das eigene Lastverhalten.

Fazit

Erst die Messart und den Lastgang verstehen, dann Tarif und Lastverhalten optimieren. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, hängt von Netzgebiet und Abnahmestelle ab und sollte individuell geprüft werden. Einen Überblick über passende Angebote finden Sie in der Gewerbe-Übersicht, für größere Strukturen im Bereich Multi-Standort & Lastgang-Analyse.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?

Beim Standardlastprofil (SLP) wird der Verbrauch über ein typisiertes Profil abgebildet, bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) viertelstündlich gemessen. Die Einordnung nimmt der Netzbetreiber anhand von Verbrauch und Leistung vor.

Was ist der Leistungspreis?

Ein Preisbestandteil bei RLM-Abnahmestellen, der sich an der höchsten gemessenen Leistungsspitze orientiert. Eine einzelne hohe Spitze kann die Kosten über das gesamte Abrechnungsjahr beeinflussen.

Kann ich Netzentgelte durch einen Anbieterwechsel senken?

Nein. Netzentgelte werden vom Netzbetreiber erhoben und bleiben beim Wechsel gleich. Sparen lässt sich beim Energieanteil und durch ein günstigeres Lastverhalten.

Wie komme ich an meine Lastgangdaten?

Bei RLM-Abnahmestellen stellt der Messstellenbetreiber die Daten bereit. Wir werten sie auf Wunsch im Rahmen der Kostenanalyse aus.

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