- KWK-Umlage
- Fördert Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen — also Kraftwerke, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. 2026 ca. 0,3 ct/kWh. Steht meist als eigener Posten oder bereits im Arbeitspreis enthalten.
- Konzessionsabgabe
- Die Gebühr, die Ihr Stromanbieter an Ihre Gemeinde zahlt, weil deren Straßen und Wege für Stromleitungen genutzt werden. Höhe richtet sich nach Einwohnerzahl: 1,32 ct/kWh (kleine Gemeinde) bis 2,39 ct/kWh (Stadt mit über 500.000 Einwohnern).
- Netzentgelt
- Bezahlt den Betrieb des Stromnetzes — Wartung, Ausbau, Messung. Höhe legt Ihr Netzbetreiber fest (NICHT Ihr Stromanbieter). Je nach Region zwischen 7 und 12 ct/kWh — der größte einzelne Aufschlag auf Ihrem Strompreis.
- Stromsteuer
- Eine bundesweite Steuer auf Energie. Aktuell 2,05 ct/kWh — fest und für alle Anbieter gleich.
- Messpreis / Messstellenbetrieb
- Gebühr für die Bereitstellung und das Ablesen Ihres Stromzählers. Üblich: 15 – 50 €/Jahr. Steht oft als separater Posten — manchmal auch als Teil des Grundpreises.
- EEG-Umlage
- Hat Erneuerbare Energien gefördert. Seit 1. Juli 2022 abgeschafft — auf neuen Rechnungen steht 0,000 ct/kWh. Falls auf Ihrer Rechnung noch ein Betrag steht: das ist ein Fehler, den unser Energieprüfer erkennt.
- Mehrwertsteuer (MwSt)
- Ganz normal 19 % auf den Netto-Endpreis. Ist immer im Bruttopreis enthalten.
- Grundversorgung
- Der gesetzliche Standardtarif Ihres lokalen Anbieters. Hier landen Sie automatisch nach einem Umzug, wenn Sie nie aktiv einen Tarif gewählt haben. Meist die teuerste Variante — wer wechselt, spart oft 300–500 €/Jahr.
- Sondertarif
- Reguläres Marktangebot — also nicht Grundversorgung. Üblicherweise 8–15 ct/kWh günstiger als Grundversorgung. Hier sind alle Boni und Tarifgarantien drin.
- Tarifgarantie / Preisgarantie
- Versprechen des Anbieters, den Arbeits- und/oder Grundpreis für eine bestimmte Zeit nicht zu erhöhen. Achtung: Manche Garantien decken nur den „Energieanteil" — Umlagen und Steuern können trotzdem steigen.
- Wechselbonus / Neukundenbonus
- Einmalige Gutschrift im ersten Vertragsjahr — typisch 50–150 €. Wird oft erst nach 12 Monaten oder im ersten Abrechnungszeitraum verrechnet. Häufige Fehlerquelle: nicht angerechnet.
- HT / NT (Hoch- und Niedertarif)
- Zwei verschiedene Arbeitspreise je nach Tageszeit (HT tagsüber, NT nachts). Nur bei Zweitarifzähler — sinnvoll für Wärmepumpen oder Speicherheizungen.