0176 25041651 Jetzt Tarif finden
📋 Geschäftskunden · 6 Min Lesezeit

Energieaudit-Pflicht 2026 – wen sie trifft und was sich gerade ändert

Für viele Unternehmen läuft am 11. Oktober 2026 eine Frist ab – und gleichzeitig soll sich die Systematik der Auditpflicht grundlegend ändern. Ein Überblick zum Stand August 2026.

Das Energieaudit gehört zu den Pflichten, die vielen Betrieben erst auffallen, wenn eine Frist naht. Genau das ist derzeit der Fall: Für bereits betroffene Unternehmen läuft eine Übergangsfrist bis zum 11. Oktober 2026. Parallel liegt eine Novelle im Gesetzgebungsverfahren, die den Kreis der Verpflichteten künftig völlig anders bestimmen soll. Dieser Beitrag trennt beides sauber: Was heute gilt – und was sich ändern soll, aber noch nicht gilt. Stand: August 2026.

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist

Es kommen zwei Entwicklungen zusammen. Zum einen läuft die Übergangsfrist zum 11. Oktober 2026 für Unternehmen, die schon jetzt unter die Auditpflicht fallen. Zum anderen soll sich mit der geplanten Novelle die gesamte Systematik verschieben – weg von der Unternehmensgröße, hin zum tatsächlichen Energieverbrauch.

Für Betriebe heißt das: Sie müssen wissen, welches Recht für sie gilt – und zwar jetzt. Wer auf das neue Recht wartet, riskiert, eine noch geltende Frist zu verpassen. Wer umgekehrt Aufwand betreibt, den die Novelle möglicherweise gar nicht mehr verlangt, plant an der Sache vorbei. Beides lässt sich nur vermeiden, wenn man den Unterschied zwischen geltendem und geplantem Recht kennt.

Wer heute verpflichtet ist

Maßgeblich ist derzeit das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Verpflichtet sind danach alle Unternehmen, die keine KMU sind. Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen, wenn es

… mehr als 250 Beschäftigte hat – oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz beziehungsweise mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme erreicht.

Der Energieverbrauch spielt für die Einordnung nach geltendem Recht also keine Rolle. Ein verbrauchsarmes, aber großes Dienstleistungsunternehmen kann verpflichtet sein, ein energieintensiver Kleinbetrieb dagegen nicht.

Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen und nach der Norm DIN EN 16247-1 durchzuführen. Für bereits betroffene Unternehmen gilt die genannte Übergangsfrist bis zum 11. Oktober 2026.

Was ein Energieaudit umfasst

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes im Unternehmen. In der Praxis umfasst es im Kern vier Schritte:

Erfassung: Zunächst wird der gesamte Energieeinsatz systematisch aufgenommen – Strom, Wärme, Kraftstoffe, alle Verbrauchsstellen und Verbrauchergruppen.

Analyse: Anschließend werden die Verbrauchsprofile ausgewertet. Wann wird wie viel verbraucht, welche Anlagen tragen welchen Anteil, wo entsteht Grundlast, wo entstehen Spitzen?

Identifikation: Aus der Analyse werden wirtschaftliche Einsparmaßnahmen abgeleitet und bewertet – also Maßnahmen, die sich für den Betrieb tatsächlich rechnen.

Bericht: Die Ergebnisse werden in einem Auditbericht dokumentiert. Er hält Datengrundlage, Analyse und Maßnahmenvorschläge nachvollziehbar fest.

Wie umfangreich das im Einzelfall ausfällt, hängt von Struktur, Standorten und Energieeinsatz des Unternehmens ab.

Befreiung durch ISO 50001 oder EMAS

Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Der Gedanke dahinter: Wer den Energieeinsatz ohnehin dauerhaft und systematisch steuert und dies extern prüfen lässt, muss nicht zusätzlich alle vier Jahre ein separates Audit durchführen.

Für Betriebe, die ein solches System bereits eingeführt haben oder gerade einführen, lohnt daher ein Blick in die eigenen Zertifikate, bevor ein Audit beauftragt wird. Entscheidend ist, dass die Zertifizierung tatsächlich vorliegt und gültig ist – nicht, dass ein System intern „gelebt“ wird.

Was sich mit der Novelle ändern soll

Hier verlassen wir das geltende Recht. Die folgenden Punkte beschreiben einen Gesetzentwurf, der noch nicht verabschiedet ist – sie gelten also noch nicht.

Vorgesehen ist, dass die KMU-Grenze als Maßstab entfällt. Ob ein Unternehmen mehr oder weniger als 250 Beschäftigte hat, soll für die Auditpflicht dann keine Rolle mehr spielen. Stattdessen soll allein der Energieverbrauch zählen.

Eine Energieaudit-Pflicht soll künftig erst ab 2,77 GWh durchschnittlichem Jahresgesamtverbrauch bestehen, gemessen im Dreijahresdurchschnitt. Die Pflichtschwelle für ein Energiemanagementsystem soll auf 23,6 GWh steigen.

Zum Zeitplan: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 24. Juni 2026 beschlossen. Der Bundestag berät nach der Sommerpause; das Inkrafttreten wird für Ende November 2026 erwartet. Ob es dabei bleibt und ob die genannten Schwellen unverändert im Gesetz landen, ist offen – im parlamentarischen Verfahren können sich Inhalte und Termine noch verschieben.

Bis zum Inkrafttreten gilt uneingeschränkt das bisherige Recht. Eine Pflicht, die heute besteht, entfällt nicht dadurch, dass sie nach dem Entwurf künftig entfallen könnte.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Verbrauchsdaten zusammenstellen. Der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre ist die Grundlage für beides: für ein Audit nach heutigem Recht und für die Frage, ob der geplante Schwellenwert überhaupt erreicht würde.

Beschäftigtenzahl und Umsatz prüfen. Solange das geltende EDL-G maßgeblich ist, entscheiden diese Kennzahlen über die Betroffenheit – nicht der Verbrauch.

Bestehende Zertifizierungen sichten. Liegt eine gültige ISO-50001-Zertifizierung oder EMAS-Validierung vor, greift die Befreiung.

Die Frist im Blick behalten. Wer unter die Übergangsfrist fällt, sollte den 11. Oktober 2026 nicht aus den Augen verlieren und die Durchführung nicht weiter aufschieben.

Die Novelle verfolgen. Der weitere Gang des Verfahrens nach der Sommerpause entscheidet darüber, welche Regeln ab wann gelten.

Fazit

Wer die Verbrauchsdaten ohnehin für die Energiebeschaffung aufbereitet, hat für das Audit schon die halbe Arbeit erledigt: Verbrauchsstellen, Zeitreihen und Lastverhalten sind dieselbe Datengrundlage – einmal für den Einkauf, einmal für die Effizienzbetrachtung. Wie sich diese Daten lesen lassen, zeigt unser Beitrag zur Lastgang-Auswertung; für verbrauchsstarke Abnahmestellen finden Sie einen Überblick unter Industriestrom.

Dieser Beitrag bildet den Stand August 2026 ab und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und ab wann Ihr Unternehmen konkret betroffen ist, ist im Einzelfall zu prüfen – das gilt hier besonders, weil sich die Novelle noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und sich Schwellenwerte wie Zeitplan bis zur Verabschiedung noch ändern können.

Häufige Fragen

Wer muss aktuell ein Energieaudit durchführen?

Nach geltendem EDL-G alle Nicht-KMU, also Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz beziehungsweise mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Das Audit ist alle vier Jahre zu wiederholen.

Welche Frist läuft am 11. Oktober 2026 ab?

Für bereits betroffene Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis zum 11. Oktober 2026. Wer darunter fällt, sollte die Durchführung nicht weiter aufschieben.

Was soll sich mit der Novelle ändern?

Die KMU-Grenze soll als Maßstab entfallen. Künftig soll allein der Energieverbrauch zählen: eine Auditpflicht ist erst ab 2,77 GWh durchschnittlichem Jahresverbrauch vorgesehen. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet.

Bin ich mit ISO 50001 befreit?

Ja. Wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS betreibt, ist von der Pflicht zum separaten Energieaudit befreit.

Gilt jetzt schon das neue Recht?

Nein. Bis zum Inkrafttreten der Novelle gilt das bisherige Recht. Das Kabinett hat den Entwurf im Juni 2026 beschlossen, das Inkrafttreten wird für Ende November 2026 erwartet.

Verbrauchsdaten aufbereiten lassen

Wir stellen Ihre Verbrauchs- und Lastgangdaten der letzten Jahre kostenlos zusammen und zeigen, wo Ihr Betrieb energetisch steht – eine Grundlage, die Ihnen auch beim Energieaudit die Vorarbeit erspart. Unverbindlich und ohne Vertragsbindung.

Zur Gewerbe-Übersicht →
Weiterlesen

Auch interessant

Bereit zu sparen? Tarif in 3 Min. finden