1. Neukunden zahlen deutlich weniger – die Treue-Strafe
Praktisch jeder große Versorger lockt Neukunden mit Sonderkonditionen: niedrigere Arbeitspreise, höhere Boni, längere Preisgarantien. Bestandskunden bekommen diese Vorteile niemals automatisch. Bestandskunden zahlen dadurch häufig spürbar mehr für den gleichen Strom – einfach, weil sie nie nachverhandelt oder verglichen haben. Dass Neuverträge im Marktdurchschnitt günstiger sind als die Grundversorgung, dokumentiert die Bundesnetzagentur regelmäßig im Monitoringbericht Energie.
Gegenmaßnahme: Vergleichen Sie alle 12 Monate Ihren Tarif. Auch wenn Sie nicht wechseln wollen – ein Anruf bei Ihrem Anbieter mit einem konkreten Alternativangebot in der Hand führt häufig zu sofortiger Preisreduktion.
2. Die Preisgarantie mit 7 Ausnahmen
„Preisgarantie für 24 Monate" klingt nach Sicherheit. In den AGB stehen aber typischerweise 7 Ausnahmen: Stromsteuer, KWK-Umlage, §19 NEV-Umlage, AbLaV-Umlage, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Mehrwertsteuer. Alle diese Komponenten dürfen während der Garantiephase steigen – und tun es regelmäßig. Eine laufend aktualisierte Übersicht aller staatlichen Preisbestandteile liefert die BDEW-Strompreisanalyse.
Gegenmaßnahme: Lesen Sie immer das Kleingedruckte. Volt-Gas zeigt im Tarifrechner pro Tarif transparent, welche Komponenten wirklich garantiert sind und welche nicht.
3. Die stille Preiserhöhung im Hintergrund
Auch in Phasen fallender Großhandelspreise erhöhen viele Versorger ihre Endkundenpreise oder geben Senkungen nur verzögert weiter. Die Mitteilung dazu kommt als E-Mail-Anhang oder beigelegte Briefseite – viele Kunden haben sie nie gelesen. Die tatsächliche Entwicklung der Großhandelspreise können Sie jederzeit selbst auf SMARD.de, dem Marktdatenportal der Bundesnetzagentur, nachvollziehen. Wer nicht aktiv widerspricht, akzeptiert.
Gegenmaßnahme: Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 5 EnWG (Gesetzestext). Lesen Sie die Mitteilung sofort und vergleichen Sie. Nicht selten findet sich ein günstigerer Tarif als der bisherige – auch nach der Erhöhung.
4. Wechselbonus-Verfall ohne Hinweis
Viele Tarife bieten attraktive Boni von 100-300 € – aber nur bei voller Vertragstreue von 12 Monaten. Kündigen Sie früher (z. B. weil Sie nochmal wechseln wollen oder umziehen ohne mitzunehmen), verfällt der Bonus oft komplett. Manche Anbieter fordern sogar bereits ausgezahlte Boni zurück.
Gegenmaßnahme: Achten Sie auf Sofort-Boni, die mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden – die sind unabhängig von der Vertragstreue. Wechselboni planen Sie strategisch ein: erst nach 12 Monaten Treue erneut wechseln.
5. Automatische Vertragsverlängerung im Hintergrund
Standardmäßig verlängern sich Energieverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit oft automatisch um 12 Monate. Wer eine Kündigung verpasst (Frist: meist 4-6 Wochen vor Ablauf), hängt ein weiteres Jahr fest – oft zu schlechteren Konditionen als am Anfang, da Boni nur einmalig gezahlt werden.
Gegenmaßnahme: Setzen Sie sich einen Kalendereintrag 2 Monate vor Ablauf. Oder besser: Volt-Gas erinnert Sie aktiv – bei jedem Vertragsende prüfen wir Ihre Tarif-Situation und schlagen rechtzeitig vor, ob ein Wechsel sich lohnt.
Was Sie konkret tun können
Die fünf Mechanismen wirken in Summe: Wer z. B. jedes Jahr 250 € zu viel zahlt, verliert über zehn Jahre 2.500 € (Beispielrechnung) gegenüber Wechsel-Aktiven. Die einfachste Gegenmaßnahme dauert genau drei Minuten: Tarife vergleichen und bei Bedarf wechseln. Volt-Gas zeigt Ihnen alle Marktangebote transparent – inklusive der versteckten Klauseln.
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